Ihr Bestatter in Sierksrade
Erdbestattungen & Feuerbestattungen Sierksrade, persönlich und in der Nähe
Verstirbt ein geliebter Mensch, dann wollen alle einen schönen Abschied. Es ist eine schwere Zeit, in der in einem gewissen Zeitraum bestimmte Maßnahmen getroffen werden müssen. Wir arbeiten mit Hinterbliebenen im Großraum Sierksrade zusammen. Wenden Sie sich an unsere Albrecht Bestattungen, damit wir für eine persönliche und würdevolle Bestattung sorgen können. Wir beraten die Trauerfamilie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten einer schönen Beerdigung. Die Hinterbliebenen können frei zwischen Erdbestattungen & Feuerbestattungen sowie Seebestattungen und Waldbestattungen (Ruheforst) wählen. Unsere einfühlsamen Mitarbeiter beraten Sie gerne bei der Wahl der Bestattungsart. In der Zeit bis zur Beerdigung sind wir Ihre fürsorglichen Ansprechpartner. Wir kümmern uns um auch die notwendigen Formalitäten. Brauchen Sie einen Rat oder unsere Hilfe? Dann rufen Sie uns bitte an!
Albrecht Bestattungen - wir entlasten und unterstützen Sie einfühlsam
In einem ersten Gespräch nahe Sierksrade beraten wir Sie mit unserem Wissen und unserer Erfahrung über alle notwendigen Schritte. Als Albrecht Bestattungen entlasten wir Sie vom Großteil der organisatorischen Erfordernisse und wählen mit Ihnen zusammen die gewünschte Form der Bestattung Ihres verstorbenen Angehörigen. Dazu gehören zum Beispiel die Gestaltung der Trauerfeier, die Auswahl des Sarges, die Wahl des Trauerredners und der Musik. Hierzulande zählen Erdbestattungen & Feuerbestattungen zu den klassischen Bestattungsarten. In der Regel orientiert sich die Wahl der Bestattungsart an der Religion der Verstorbenen sowie auch an ihrer persönlichen Überzeugung und an deren Lebenseinstellung. Die Trauerfeier kann im Kreis Herzogtum Lauenburg beispielsweise an einem Ort Ihrer Wahl (Kirche, Friedhofskapelle oder in einem unserer Verabschiedungsräume nahe Paderborn) stattfinden.
Wir gestalten den Abschied würdevoll
Bei einer Erdbestattung wird der Sarg nach der Trauerfeier auf dem Friedhof in einem Grab zur letzten Ruhe gebettet. Dazu ist keine besondere Willenserklärung des Verstorbenen nötig. Bei der Einäscherung überführen wir den Leichnam (in einem Holzsarg) nach der Trauerfeier zum Krematorium. Der Sarg ist gesetzlich vorgeschrieben. Es muss eine besondere Vereinbarung des Verstorbenen vorhanden sein. Die Urne mit der Asche kann bereits nach zwei Tagen beigesetzt werden. In Nordrhein-Westfalen muss die Beisetzung innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Hinterblieben haben zum Beispiel auch die Möglichkeit, die Urne in Urnenkammern in einem sogenannten Kolumbarium beisetzen zu lassen. Die Kammern der überirdischen Grabstätten werden mit einer Steinplatte verschlossen, auf welcher der Name sowie das Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen eingefügt wird.